Yoga-TherapeutIn – muss man dafür Heilpraktiker sein?

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FRAGE

Die Yogatherapie Ausbildung ist abgeschlossen, doch bleibt etwas Unsicherheit, ob ich/ wir die Bezeichnung Yogatherapeutin überhaupt verwenden dürfen. Es ging die These rum, dass nur Ärzte und Heilpraktiker Diagnosen erstellen, und therapieren dürfen. Auch unser Ausbilder  meinte, wir können uns „nur“ Yoga-Gesundheitspraktiker nennen.

Wie siehst Du das?

ANTWORT

Diagnostizieren im schulmedizinischen Sinne dürfen nur Heilpraktiker und Ärzte, das stimmt. Das ist keine These, sondern gesetzlich verankert:

§1 Heilpraktikergesetz
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist, jede berufs- oder gewerbemäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Und das ist auch gut so, da eine Yogatherapie-Ausbildung völlig andere Schwerpunkte hat. Damit kann man nicht sicher Hypothyreose von Depression unterscheiden, Asthma von Bronchitis, oder Spannungskopfschmerz von Bluthochdruck. Allein die Heilpraktiker-Ausbildung hat bereits das 10-fache Stundenvolumen, bei den Ärzten sinds um die 10 Jahre bis zum Facharzt.

Das ist aber kein Nachteil, da die meisten Menschen die kommen bereits beim Arzt waren, und ihre Diagnose kennen. Damit lässt es sich sehr gut arbeiten. Ich habe in meiner Praxis sehr oft erlebt, das Ärzte kooperationsbereit wurden, wenn sie sahen, das diese seltsamen Dinge die ihr Patient in der Yogatherapie macht ihm gut tun. Einige wurden dann so neugierig, das sie mich persönlich besuchen kamen, um sich diese unbekannte Angelegenheit mal aus der Nähe anzuschauen. Über den Patienten ist die Kommunikation und damit die Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oft sehr gut möglich. Mehrfach kamen Patienten mit konkreten Aufträgen vom Arzt, was wir anstreben sollen.

Darüber hinaus habe ich auch immer wieder Patienten mit Verdacht auf irgendwas zum Arzt geschickt, um das klären zu lassen. Ich fand es durchaus angenehm, das abgeben zu können. U.a. auch deshalb, weil es mir erspart den kompletten diagnostischen Apparat vorhalten zu müssen, und weil der Arzt nun mal viel mehr Erfahrung mit sowas hat. Die Patienten hatten damit nie ein Problem.

Anders ist es, wenn du yogische Diagnosen stellst, also ausserhalb des schulmedizinischen Themenkreises. Die Schulmedizin kümmert sich um die rein funktionellen Zusammenhänge im Körper, einen Aspekt aus Anamaya-Kosha. Wie es mit den anderen 4 Koshas aussieht, das interessiert sie nicht. Dort kannst du als erfahrene Yogalehrerin und Yogatherapeutin sehr gut arbeiten, und so dazu beitragen, das der Patient seine Thematik vollständig und ganzheitllich angehen kann. Die daraus resultierenden Vorteile kennst du ja.

Du kannst zB problemlos energetisch arbeiten und diagnostizieren: mit den Chakren, mit Swara-Yoga, mit den Meridianen, mit den Vayus, den Doshas, den Gunas, usw. Kein Arzt wird dir deine Kompetenz im energetischen Bereich streitig machen, da sie diesen Bereich meist als nicht existierend betrachten. Als Yogatherapeutin steht dir da ein Riesenspektrum zur Verfügung. Und eben deshalb kommen die Patienten zu dir – nicht weil du die bessere Schulmedizinerin wärst, sondern weil du sie wirkungsvoll ergänzen kannst. Deshalb biete das an, was du kannst, und persönlich jeden Tag aufs neue erfährst: Yoga!

Was die Selbstdarstellung betrifft: rechtlich gesehen darfst du dich durchaus Yoga-Therapeutin nennen. Der Begriff Therapie oder Therapeut ist nicht zwingend an schulmedizinische Leistungen geknüpft, auch aussermedizinische Bereiche gehören dazu. Das erkennst du zB daran, das es rechtlich akzeptierte, nicht medizinische Berufsbezeichnungen gibt wie zB Musiktherapeut, Reinkarnationstherapeut und andere.

Wichtig ist allerdings, das du deine Selbstdarstellung auf keinen Fall so aufbaust, das es aussieht als wärst du schulmedizinisch tätig. Du darfst dich zB auf deinen Werbefotos nicht mit typischen Mediziner-Accessoires (Blutdruckmessgerät, Stethoskop, Spritzen, … usw.) umgeben. Die Erweckung des falschen Anscheines gibt mit Sicherheit Ärger. Nennst du dich dagegen Yogatherapeutin und präsentierst dich im typischen Yoga-Umfeld (mit Kerze, Matte, Kissen, Räucherstäbchen und Om), dann ist die Situation klar. Der Gesetzgeber geht davon aus, das der Patient in der Lage ist diesen Unterschied zu erkennen.

Und: Patienten mit ganzheitlichem Interesse erkennen daran, das sie bei dir richtig sind, denn Schulmedizin ist ja eben nicht das was sie gerade suchen. Ich spreche jetzt aus Marketing-Perspektive: was hättest du davon schulmedizinisch orientierte Patienten anzuziehen? Sie wären vermutlich enttäuscht, wenn sie sehen, das Yogatherapie davon ausgeht das man selbst aktiv wird, und das Symptome im Rahmen der Selbstheilung allmählich verschwinden, und nicht sofort durch Medikamente abgestellt werden.

Andererseits gibt es bereits heute eine sehr grosse Zahl von Patienten die sehr daran interessiert sind ganzheitliche Vorgehensweisen kennen und anwenden zu lernen. Aus Studien wird (als Randerscheinung) erkennbar, das das vermutlich etwa 30% aller Patienten sind. Das sind ziemlich viele. Auch das grosse Interesse das Osteopathen entgegengebracht wird spricht dafür. Sei für diese Personen erreichbar! Lass dich finden, wenn jemand nach energetischen Heilweisen aus dem Yoga sucht. Bestücke deine Werbung mit dem Vokabular nach dem sie suchen, und hilf ihnen das zu finden was sie suchen: Selbst-Heilung!

Dann kann es noch passieren das sich das Gesundheitsamt für deine Tätigkeit interessiert. Da die Yogatherapie ein neues Feld ist, gibt es bisher meines Wissens keinerlei rechtliche Definition wie sie einzustufen ist. Damit ist es automatisch Aufgabe des Gesundheitsamtes nachgucken zu kommen, was du machst. Sehen sie dich als Nicht-HP oder -Ärztin dann in einem Umfeld, für das man einen Heilpraktiker oder eine Ärztin erwarten würde, dann wirds anstrengend. Sitzt du dagegen in einem Yogaraum und bietest individuelle Yoga-Programme an, um deinen Patienten zu ermöglichen ihre Heilung selbst in die Hand zunehmen, dann ist das eine andere Situation. Dafür sieh dir bitte §1.2 des Heilpraktikergesetzes an:

Paragraph 1 Heilpraktikergesetz
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist, jede berufs- oder gewerbemäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Die Frage ist: wer heilt wen? Befindet sich der Patient in einer passiven Situation und lässt sich von dir gezielt behandeln um eine spezifische Erkrankung loszuwerden? Gibt er seine Eigenverantwortung an dich ab? Dann greift dieser Paragraph.

Oder zeigst du dem Patienten Übungen mit denen er aktiv, eigenverantwortlich und selbständig an der Stärkung seiner individuellen Selbstheilungskräfte arbeitet (nachdem du vielleicht die aktuelle Verfassung seiner Selbstheilungskräfte über sein Energiesystem diagnostiziert hast)? Berätst ihn dahingehend geeignete Praktiken zuhause, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen? Dann trifft obiger Paragraph nicht zu, da du nicht aktiv die Heilkunde ausübst, sondern passiv beratend oder evtl. geistheilerisch tätig bist. Beim DGH (Dachverband für geistiges Heilen) gibts aktuelle Informationen speziell zur Rechtslage bei geistheilerischen Praktiken, die zT ja auch zum Yoga gehören können.

Ein weiteres sicheres Vorgehen ist es übrigens, wenn du dein yogatherapeutisches Wissen in Gruppen-Stunden (Yoga bei ….) weiter gibst. Das ist so weit weg von dem was unter Ausübung der Heilkunde verstanden wird, das du damit ebenfalls ausserhalb der Reichweite der obigen Paragraphen bist.

Wichtig ist auch, niemals einen Patienten davon abzuhalten oder ihm abzuraten zum Arzt zu gehen. Im Gegenteil: strebe immer die Kooperation mit der Schulmedizin an. Sie leistet auf den ihr angestammten Gebieten Grossartiges, denk nur mal an die schweren Unfälle oder die schweren Infektionen, die Notfallmedizin und ähnliche Gebiete.

Die Ganzheitlichkeit gehört nun mal nicht zu ihren Einsatzgebieten, dort ist Kooperation unbedingt sinnvoll. Und im Rahmen der Kooperation sind viele Heilungen unter ärztlicher und ganzheitlicher Begleitung möglich, die anders, also nur mit einem von beiden, deutlich schlechter verlaufen würden. In diesem Zusammenhang, kennst du diese beiden Filme? Das Geheimnis der Heilung, Rätselhafte Heilung? Sie zeigen deutlich was möglich ist und m.E. ruhig häufiger geschehen darf.

Wenn du dem o.g. Link zum DGH gefolgt bist, dann siehst du, das die Rechtslage derzeit stark veränderlich ist. Sie kann sich jederzeit weiter ändern. Dein Ausbilder hat dir den Gesundheitspraktiker als Bezeichnung empfohlen, weil du damit auf der sicheren Seite bist. Aus demselben Grund machen viele Yogatherapeuten zusätzlich noch den HP. Das halte ich auch durchaus für nützlich, denn neben den rechtlichen Überlegungen fühlt man sich auch inhaltlich und positionsmässig besser damit. Das ist jetzt meine persönliche Erfahrung.

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